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Atemschutz

Atemschutz

Der Arbeitsschutz in der Lackier- und Oberflächentechnik konzentriert sich insbesondere auf den Einsatz von Atemschutz-Geräten als essenzielle persönliche Schutzausrüstung. Diese Geräte dienen dem Schutz des Trägers vor dem Einatmen schädlicher Schadstoffe aus der Umgebungsluft oder vor einem möglichen Sauerstoffmangel.

Die DGUV Regel 109-013, speziell Abschnitt 3.2.2, behandelt das Schutzmaßnahmenkonzept für Spritzlackierarbeiten, insbesondere in Bezug auf die Gefahr durch Lackaerosole. Ein grundlegendes Prinzip bei allen Tätigkeiten ist die gründliche Ermittlung aller Gefahrstoffe und deren Gefährdungsstufe, bevor die angemessene persönliche Schutzausrüstung (PSA) ausgewählt wird.

Die Sicherheitsdatenblätter bieten entscheidende Informationen über die Zusammensetzung von Gefahrstoffen sowie deren Kennzeichnung. Darüber hinaus enthalten sie Empfehlungen zur geeigneten persönlichen Schutzausrüstung basierend auf der Expositionsstufe. Diese Angaben sind fundamental, um die richtige Schutzstufe zu bestimmen und entsprechende Atemschutzgeräte auszuwählen.

Die korrekte Auswahl und Verwendung von Atemschutzgeräten ist unerlässlich, um Arbeitskräfte vor gesundheitsschädlichen Substanzen zu schützen, die während Lackier- und Oberflächenarbeiten freigesetzt werden können. Die genaue Kenntnis über die Art der Gefahrstoffe sowie die adäquate Schutzausrüstung sind dabei von höchster Bedeutung, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten.


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